COVID-19 Maßnahmen – Winter 2021 – Auswirkungen auf den Sport in Wien

Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G

Die mit 8.11.2021 / 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

Informationsstand: 8.11.2021

Alte COVID-19 Lockdown Meldungen:

COVID-19-Regelungen für Leichtathletik ab 19.5.2021

Der Wiener Leichtathletik Verband hat für das LAZ in 1020 Wien (Meiselstraße) folgende Regelungen für das Training am Gelände des LAZ ab 19.5.2021 bekannt gegeben:

  • Es zu jedem Training ein negativer Test mitzubringen, welcher von den TrainerInnen kontrolliert wird (48h Antigen-Schnelltest oder 72h PCR-Test)
  • Gruppentraining ist in sporttypischer Gruppengröße erlaubt
  • Bei jedem Betreten von Erwachsenen muss weiterhin eine Online-Registrierung erfolgen
  • Bei Minderjährigen muss weiterhin eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden und ist wöchentlich dem Büro zu übermitteln
  • Es müssen weiterhin Platzbuchung online vorgenommen werden
  • Im Gebäude und im speziellen in der Kraftkammer herrscht Maskenpflicht
  • Sofern das Training unter der Spitzensportregelung durchgeführt wird, muss dem Verband seitens des Vereins ein Präventionskonzept vorgelegt werden
  • Für TrainerInnen die gerade nicht in Bewegung, im Vorzeigen, im Korrigieren oder im Kommunizieren ist, gilt auch Outdoor eine Maskenpflicht 

Neue COVID-19 Richtlinien ab 8.2.2021:

Ab Montag, dem 8.2.2021, gelten neue Richtlinien – folgende Personen dürfen das Ferry Dusika Stadion nutzen:

  • Top 15 der Qualifizierten für die Staatsmeisterschaften
  • Angehörige des Team-EM Kaders
  • ÖMS (u16 bis AK) Gewinner der Jahre 2020/2019/2018

Außerdem ist für jede Woche, in der im Dusika trainiert wird, ein negativer Corona-Test dem WLV-Büro zu übermitteln.

News in Bezug auf den 2. „harten“ Lockdown, ab 17.11.2020:

Ab 17. November 2020 bis (vorerst) 6. Dezember 2020 gilt das Ausübungsverbot nun auch für Tennis und Golf, jene Sportarten, die vom „sanften“ Lockdown zunächst verschont geblieben sind.

Marathon Staatsmeisterschaften 2020 dürfen stattfinden

Unter erheblichen Aufwand und entsprechenden Auflagen konnte der ÖLV die Durchführung der österreichischen Marathon Staatsmeisterschaften 2020 erwirken. Unter den Teilnehmer/innen befinden sich nun auch Eva Wutti, Valentin Pfeil und Timon Theuer, die allesamt in Valencia am 6.12.2020 nicht ihr erträumtes Ziel erreichen konnten, wenngleich auch aus unterschiedlichen Gründen. Valentin Pfeil wurde in Valencia positiv auf COVID-19 getestet (wobei der Test in Österreich negativ ausfiel), Timon Theuer wurde als K1-Person ebenfalls in Valencia gesperrt, da er sich mit Valentin Pfeil ein Hotelzimmer teilte. Eva Wutti konnte Ihre Leistung Aufgrund von muskulären Beschwerden auf der 2. Marathon-Hälfte nicht auf die Straße bringen und brach das Rennen vorzeitig ab. Nun sind alle drei Athleten für Wien gemeldet und zugelassen.

Regelungen zur Benutzung des LAZ / Wiener Leichtathletikverband

Auch für die Leichtathletik-Amateure und Laufsportler/innen sind auch die Freiluft-Sportstätten zur Ausübung des Sportes nun verboten. Einzig der Profisport laut BSFG 2017 §3 Z6 ist dazu berechtigt auch während des harten Lockdowns die Sportstätten unter gewissen Auflagen zu benutzen. Insbesondere gilt für Spitzensportler/innen zur Benützung des LAZ in 1020 Wien (Meiereistraße) folgende Regelung mit einem generellem Betretungsverbot, außer für:

  • Profisportler laut BSFG 2017 §3 Z6
  • Athlet/innen welche bei Österreichischen Meisterschaften teilgenommen haben oder Limits für Österreichische Meisterschaften erbracht haben.
  • Trainer jener Athlet/innen
  • Sowie deren Medienvertreter 
  • Die Kraftkammer dürfen weiterhin Sportler/innen der Kategorien A, B, C, D und E nach Belegungsplan des WLV benutzen.
  • Das Training ist ab sofort eine Veranstaltung und nach §13 abzuhandeln
    weshalb von jeder Person ein kürzlich erfolgter negativer COVID-19 Test abgegeben werden muss.
  • Bitte diesen Test einscannen und an den WLV senden: office@wlv.or.at
  • Außerdem ist von den Personen ein täglicher Gesundheits-Selfcheck durchzuführen

Die von der Bundesregierung am 31.10.2020 – im Rahmen einer medial inszenierten Pressekonferenz (angekündigt für 16:25 MEZ, Ausstrahlung mit Verspätung) – bekannt gegebenen COVID-19 Lockdown-Maßnahmen für November 2020 haben auch massive Auswirkungen auf den Sport in Wien. Der Start des Lockdown wurde mit Dienstag, den 3.11.2020 / 00:00 Uhr, festgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt (zunächst bis Ende November 2020) gilt ein allgemeines Ausgangsverbot von 20:00 Uhr – 06:00 Uhr für die gesamte österreichische Bevölkerung. Davon ausgenommen sind Menschen, die zur Ausübung ihrer beruflichen, systemrelevanten Tätigkeiten in diesem Zeitraum die privaten Räumlichkeiten verlassen müssen. Aus den sehr allgemein gehaltenen Aussagen der Bundesregierung haben sich in diesem Zusammenhang aber auch eine wichtige Fragen und Unklarheiten aufgetan, die bis zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 31.10.2020 / 18:00 MEZ) nicht geklärt sind. Für den Sport in Wien steht jedenfalls fest, dass Kontakt-Sportarten (zB Fußball), der Schwimmsport, sowie alle Indoor-Sportarten den Lockdown-Verordnungen zum Opfer fallen.

covid-19 lockdown november 2020 sport wien

Abbildung: Herbst/Winter 2020 – dunkle Zeiten für den Sport in Wien

Outdoor Einzelsportarten sind weiterhin möglich

Der Lockdown in Österreich wirkt sich speziell auf den Freizeitsport aus. Während der Spitzensport weiterlaufen darf, wird mit dem 2. Lockdown ab 3. November 2020 der Breiten- und Freizeitsport weitestgehend lahmgelegt. Insbesondere trifft dies auch Fitnessstudio-Betreiber, sowie alle anderen Einrichtungen, die indoor Sport- und Freizeitaktivitäten anbieten.

Die genaue Rechtsvorschrift der jeweils gültigen COVID-19-Maßnahmenverordnung, sowie alle Informationen über das Coronavirus können Sie der Website des Sozialministeriums entnehmen. Hier finden Sie auch den gesamten Text der aktuell geltenden Verordnung für ganz Österreich und alle Lebensbereiche:

Fußball – Regionalliga abwärts gestoppt

Was den Fußball betrifft, werden alle Ligen von der Regionalliga abwärts gestoppt. Dies impliziert auch alle sportlichen Ausübungen in Sporthallen für Hobbysportler/innen. Freiluftsportstätten wie Golf- und Tennisplätze können ihren Betrieb aufrecht erhalten. Erlaubt sind aber auch dort nur noch sportliche Aktivitäten bei denen es zu keinem Körperkontakt mit anderen Personen kommt. Die allgemein gültigen Sicherheitsabstände und Hygiene-Maßnahmen sind auch hier einzuhalten.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich damit der Freizeitsport in einer ähnlichen Situation befindet, in der er sich bereits ab 1. Mai 2020 befunden hat, als verschiedene Sportstätten im Freien für den Breitensport wieder geöffnet wurden. Dazu zählen auch Leichtathletik-Anlagen, sowie Pferdesport– und Schießanlagen.

Outdoor-Sportaktivitäten für den Einzelsport erlaubt

Sportminister Werner Kogler verlautbarte bei besagter Pressekonferenz am 31.10.2020: „Nützen wir die Zeit, um in Bewegung zu bleiben. Das ist gut und gesund für Herz und Hirn.“ Weiters versicherte er: „Die Sportstätten im Freien sind für den Einzelsport weiter geöffnet.“ Man kann also davon ausgehen, dass man also seine Golfrunde drehen kann, auf der Laufbahn Kilometer abspulen oder ein Einzelmatch im Tennis spielen darf. Das Fußballmatch mit Freunden ist allerdings untersagt.

Kontaktsportarten sind untersagt

Alle Sportarten mit Körperkontakt (zB Mannschaftssport: Fußball, Volleyball, Basketball,.. sowie Kampfsport, Tanzsport mit Kontakt, ..) sind grundsätzlich untersagt. Die Wiener Parkanlagen werden im zweiten Lockdown geöffnet bleiben, somit sind Outdoor-Sportaktivitäten in den Parks möglich und sogar erwünscht. Frisbeewerfen und Joggen wird damit zumindest möglich sein. Nun im Winter eine Möglichkeit zum Sporteln im Innenbereich zu finden, wird so gut wie unmöglich werden, da auch alle Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und Fitnessstudios geschlossen sind.

Laufen, Radfahren, Wandern und Skitouren erlaubt

Der Lauf- und Radsport – sowie Wandern, Nordic Walken und Skitouren-Gehen werden unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln möglich sein. Skifahren und Snowboarden hingegen ist im Zeitraum des Lockdowns leider bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Skifahren nur für Spitzensport erlaubt

Skifahren auf präparierten Pisten ist für Hobbysportler/innen vorläufig nicht erlaubt. Um das zu gewährleisten dürfen Seilbahnen und andere Aufstiegshilfen nur von Spitzensportlern benützt werden.

Viele Unklarheiten in der realen Ausübung von Sport

Während die Theorie nun ein relativ klares Bild zeichnet, stellen sich jedoch abermals viele Sportvereine in Wien die Frage, was speziell in ihrem Fall nun doch erlaubt ist, und was nicht. Beispielsweise sind sich Lauf- und Triathlonvereine nicht sicher, ob outdoor in Kleingruppen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes gemeinsam trainiert werden darf. Und wenn ja, in welcher Form beispielsweise Radausfahrten und Lauftrainings gestattet sind.

Einigen Meldungen zufolge haben bereits vorzeitig Indoor-Sportstätten und Hotel-Betriebe ihre Pforten geschlossen, was wiederum auf eine frühzeitige mediale Berichterstattung zurück zu führen ist, welche auch in der Poltik nicht unkritisch angesehen worden ist. Speziell in der Hotelerie und Gastronomie hat man darum gebeten, eine gewisse Vorlaufzeit zu berücksichtigen, damit bereits eingekaufte Waren noch entsprechend verwertet werden können. Diesem Ansuchen wurde nicht nachgekommen. Einen guten Gesamt-Überblick zum zweiten COVID-19 Lockdown im November 2020 in Bezug auf Wien erhalten Sie beispielsweise auf vienna.at. Sportliche Informationen zum zweiten COVID-19 Lockdown in Österreich finden Sie auch auf sport-oesterreich.at.

Leichtathletik-Sonderregelung für das Ferry Dusika Hallenstadion

Das Ferry Dusika Hallenstadion in 1020 Wien nimmt insofern in der COVID-19 Regelung eine Sonderstellung ein, da es sich hier um eine Indoor-Sportstätte handelt, die weiterhin im zweiten Lockdown geöffnet hat. Die Benützung des Stadions ist aber nur dem Leistungs- und Spitzensport erlaubt, unter Einhaltung folgender Auflagen, die am 5.11.2020 vom Leichtathletikverband an dessen Vereine weitergegeben worden ist:

  • Insgesamt dürfen von der Leichtathletik 40 Personen gleichzeitig in das Stadion
  • Trainingsgruppen dürfen nur aus zwei Haushalten zu maximal 6 Personen bestehen
  • Das Training muss beim Verband angemeldet werden
  • Ab Donnerstag (5.11.) dürfen ÖLV-Kaderathlet/innen im Dusika mit Anmeldung trainieren
  • Ein negativer Corona-Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) ist regelmäßig (Definition nach Nicht-Körperkontaktsportarten bei Fachverbänden zu erfragen) notwendig
  • Strikte Maskenpflicht bis zur Ausübung des Sports
  • Plätze werden nach Priorität (Kategorien A, B, C, D) vergeben

Definition der Kategorien:

  • Kategorie A: Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft
  • Kategorie B: Teilnahme an einer Team-EM oder Staatsmeister/in
  • Kategorie C: Medaille bei Staatsmeisterschaften oder Österr. Meister (u16-AK)
  • Kategorie D: Medaille bei Österr. Meisterschaften (u16-AK)

Informationen des WLV zur Situation im Ferry Dusika Hallenstadion (Stand: 3.11.2020).

Regelungen des ersten COVID-19 Lockdowns im Frühjahr 2020: